22.7.2017- -A-I- -15.W.3.- -Maria v Magdala-Verena-Elvira-Eberhard-Walter- -(Hld.3,1-4/63/Joh.20,1-2.11-18)

 

Maria berichtet, was sie vom auferstandenen Herrn erlebt hat, so ist sie in Wirklichkeit Apostolin. Papst Franziskus hat dies im letzten Jahr ausdrücklich so festgelegt. Zeuge der Auferstehung sein, ist das Kriterium, um Apostel zu sein.  Maria Magdalena kommt frühmorgens, noch im Dunkeln zum Grab. Dort sieht sie den Stein weggewälzt. Schnell läuft sie zu Simon und Johannes und berichtet. Beide laufen dann zum Grab und stellen fest, dass es so ist, wie Maria es gesagt hatte. Und während die weggehen, bleibt Maria und macht dort die Erfahrung einer Begegnung: zunächst meint sie, es sei der Gärtner, doch dann hört sie ihren Namen. Sie schaut offener und bereiter, nun erkennt sie den Herrn, ihren Meister, Rabbuni. Der Auferstanden sendet sie nun zu den Jüngern, um ihnen mitzuteilen, dass der Herr lebt und zum Vater im Himmel zunächst heimkehrt, um dann später den Jüngern zu begegnen. Marie erfüllt den Auftrag, sie geht zu den Jüngern und legt Zeugnis von ihrer Begegnung ab „ich habe den Herrn gesehen“ und sie berichtet, was der Herr ihr als Auftrag gegeben hatte.